Wir laden Sie ein, sich über unser Leistungsangebot auf den Gebieten Recht und Steuern zu informieren und freuen uns über Ihr Interesse.
Schwerpunkte unserer Beratung und Vertretung sind aufgrund fachlicher Ausrichtungen Mandate im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Bankrecht, Datenschutzrecht, Mietrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
Wir werden beratend und vertragsgestaltend tätig, vertreten unsere Mandanten bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen und bieten Beratung und Unterstützung bei der Erledigung in laufenden und (streitigen) steuerlichen, personalrechtlichen und mietrechtlichen Angelegenheiten an.
Wir vertreten Sie gerichtlich in Vertragsverletzungsstreitigkeiten (Zahlung, Gewährleistung, Bauvertrag, sonstige Pflichtverletzungen, wie Zinsanpassung oder unzulässige Kündigung), arbeitsrechtlichen, mietrechtlichen, bereicherungsrechtlichen, schadenersatzrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Streitigkeiten und setzen Ihre Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung durch oder wehren unberechtigte Ansprüche ab. Gegen unberechtigte Steuerforderungen und rechtswidrige Anordnungen durch Verwaltungsbehörden vertreten wir sie vor den Finanz- und Verwaltungsgerichten und in Ermittlungs-, Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren in Steuer-, Insolvenz und Sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten.
Beispiele unserer beratenden Tätigkeit
Gestaltung und Prüfung
- Liefer-/Werk-/Arbeits-oder Rahmenverträgen
- AGB
- Finanzierungsverträge
- Bestellung von Sicherheiten
- Geschäftsverteilung, Vertretungsregelung, Stellenbeschreibung
- Kriterien Sozialauswahl
Nachfolge und (Ver)Erben
- Vorweggenommene Erbfolge, Erbfolgeregelung
- Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf
- Beteiligung Nachfolger durch Schenkung
- Betriebsübergabe gegen Rentenzahlungen
- Grundstücksverkäufe, Regelung von Nachlassangelegenheiten
- Verträge über die Auseinandersetzung von Erben, etc.
(Konflikt)Lösungen
z. B. im Rahmen von Gesellschafter-/Erbauseinandersetzung durch gutachterliche Tätigkeit zur Bewertung der Erfolgsaussichten von gerichtsanhängigen Streitigkeiten über die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus der Verletzung von Informationspflichten bei einem Unternehmenskauf unter Bewertung der Prozess-, Daten- und Beweislage, Bewertung von Tochterunternehmen, Unternehmensteilen, Forderungen und Verbindlichkeiten, der materiellen Rechtslage, Fragen der Verjährung und Unterbreitung eines Vergleichsvorschlags
Wertermittlungen und Bewertung
- Grundstücksbewertung
- Unternehmensbewertung
- Fondsbewertung, etc
Gründung Restrukturierung und Sanierung
- Gründung von Gesellschaften, Stiftung, Wirtschaftsvereinigung
- Gesellschaftsverträge, Satzungen, Geschäftsordnungen
- Unternehmensverschmelzung, Unternehmensspaltung, Formwechsel (KG, GmbH, AG)
- Auseinandersetzung von Gesellschaften und Gemeinschaften durch Realteilung oder Abfindung
- Liquidation von Unternehmen, Rechtliche Sanierungsbegleitung, Konzeptionelle Finanzierungsberatung
Datenschutz
- Datenschutzorganisation im Betrieb/Unternehmen am Maßstab aktueller Rechtsprechung und Regelungen (EU-DSGVO, BDSG)
- Datenschutzerklärung
- Kunden- und Beschäftigtendatenschutz
- Schulungen zum Datenschutz
Beispiele unserer Gebiete zur Prozessführung
Landgericht/Oberlandesgericht
- Durchsetzung/Abwehr von Zahlungsansprüchen (Kaufpreis, Werklohn, Mieten)
- Versicherungsrechtliche Ansprüche (z.B. bei Eintritt Erwerbsunfähigkeit, Unfall)
- Schadenersatz aus Vertragsverletzung oder Pflichtverletzung bei Vertragsabschluss (Anlage-, Finanzierungsberatung, fehlender Zinsanpassung, Existenzvernichtung nach unberechtigter Kündigung)
- Vollstreckungsabwehrklagen bei begründeten Gegenansprüchen oder unzulässiger Vollstreckung,
- Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen (Beschlussanfechtung, Ausschließung, Abfindung, Rechtsverhältnisse von Gesellschafter-Geschäftsführern)
- Pflichtteilsprozesse (Schwerpunkt: Bewertung von Unternehmen)
- Gewährleistung im Pferdekauf (Sachmangel, Beweissicherung, Schadensersatz)
- Haftung von Pferdehaltern
Finanzbehörden/Finanzgericht
- Geschäftsführerhaftung
- Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Grundstücken (ehemals Landwirtschaft)
- Steuerliche Behandlung von Forderungsverzichten innerhalb und außerhalb Insolvenzverfahren aus Anlass der Sanierung oder Zahlungsunfähigkeit
- Nachversteuerung § 15a UStG, Grunderwerbsteuer aufgrund Anteilsvereinigung
- Bedarfsbewertung von Grundvermögen / Unternehmen für Zwecke der Schenkungs- und Erbschaftssteuer
- Umsatzsteuerbarkeit von Leistungen (Abgrenzung selbstständige Tätigkeit von nichtselbständiger Tätigkeit im Problemkreis der erlaubten / nicht erlaubten Arbeitnehmerüberlassung),
- Steuerpflicht nichtselbständiger Tätigkeit im Inland bei Auslandseinsatz
- Strafbefreiende Selbstanzeige, Steuerhinterziehung
Verwaltungsbehörden/Verwaltungsgericht
- Abwehr gemeindliches Vorkaufsrecht
- Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung (Erweiterung Gewerbebetrieb)
- Beamtenrechtliche Wiedereingliederung im Beamtenverhältnis auf Probe
Amtsgericht
- Erhebung Räumungsklage nach Kündigung von Mietverhältnissen
- Vollstreckungsabwehr bei begründeten Gegenansprüchen oder unzulässiger Vollstreckung
Ermittlungsbehörden/Strafgericht
- Steuerhinterziehung
- Vorenthaltung von Arbeitsentgelt/ Sozialversicherungsbeiträgen (Abgrenzung Werkvertrag, Dienstvertrag / unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung)
Weitere Schwerpunkte
Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen weiter in gesellschaftsrechtlicher und steuerlicher Gestaltung von Unternehmens-(um)-strukturierungen einschließlich Umfinanzierung zum Zwecke der Konsolidierung/Sanierung oder Trennung von Unternehmensteilen und Vorbereitung von Betriebs-/Unternehmensnachfolgen und Unternehmensverkäufen oder Beteiligung von neuen Gesellschaftern.
Gründung von Gesellschaften, Unternehmensnachfolgen, Unternehmenskäufe und Unternehmensverkäufe begleiten wir in allen Phasen von der Definition der Ziele, Aufzeigen der Möglichkeiten und Wege zur Zielerreichung, Analyse des Unternehmens, Aufzeigen von Defiziten und Möglichkeiten struktureller Lösungen (Due Diligence), Begleitung des eigentlichen Prozesses, Verhandlungsführung, Vertragsabfassung und Vollzug und nachlaufender Fristenüberwachung. Zur Sicherung der Fortführung des Unternehmens im Falle des plötzlichen unerwarteten Ausfalls des Unternehmensleiters beraten wir Sie bei der Gestaltung von Geschäftsordnungen, Vertretungsregelungen innerhalb des Unternehmens und auf Gesellschafterebene sowie in sonstigen Belangen bis hin zu Vorsorgeregelungen und Regelung der Erbfolge unter Beratung in gesellschaftsrechtlichen, steuerlichen und erbrechtlichen Belangen.
Die Beratung bei der Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe erfordert darüber hinaus die Berücksichtigung besonderer versorgungsrechtlicher, erbrechtlicher und steuerliche Anforderungen. Die Überführung in Gesellschaftsvermögen mit Betriebsführungsvertrag kann eine Alternative zur Eigenbewirtschaftung darstellen.
Wir haben langjährige und gute Erfahrungen in der Verhandlung von Konfliktsituationen, der Findung von ausgleichenden und befriedenden Lösungen und Prozessführung schwieriger Streitfälle, sei es aufgrund persönlich verhärteter Fronten oder sei es aufgrund problematischer Rechtsfragen oder der Bewertung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, Abfindungen oder Ausgleichsansprüchen, die eine Bewertung von Grundstücken, Unternehmen oder Rentenzahlungen voraussetzen. Aufgrund bisheriger langjähriger Tätigkeit haben wir fundierte Kenntnisse in der Bewertung von Grundstücken, Unternehmen etc. erlangt, die uns befähigt, die Bewertung selbst vorzunehmen, oder Gutachten zu prüfen. Insbesondere kann es und ist es uns auch gelungen, langjährige verfahrene gerichtliche Streitigkeiten durch Beurteilung der Erfolgsaussichten der Verfahren aus prozessualer, materiell-rechtlicher und bewertungsrechtlicher, auch sachverständiger und unbeteiligter neutraler Sicht und Unterbreitung eines Vergleichsvorschlages zu lösen. Eine, wie wir finden, wichtige Option, um Unternehmen und Geschäftsbeziehungen nicht länger mit ungewissem Ausgang zu belasten.
Wir legen nach einem Erstgespräch mit unserem Mandanten die Zielrichtung unseres Tätigwerdens fest. Die Vergütung erfolgt nach Zeiteinheiten aufgrund individuell zu vereinbarender Stundensätze oder Tagespauschalen.