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Datenschutz im Unternehmen

Im Mai 2018 ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Die Regelungen gelten unmittelbar und gehen über das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hinaus.

Die DS-GVO hat zum Ziel, das angestaubte Datenschutzrecht in Europa den heutigen Gegebenheiten anzupassen und dem Recht durch erhebliche Sanktionsandrohungen auch zur tatsächlichen Umsetzung und Beachtung zu verhelfen.

Der Datenschutz beginnt mit dem Besuch auf der Homepage und zieht sich durch alle Unternehmenseinheiten, die mit persönlichen Daten von Geschäftspartnern, Wunschkunden, Interessenten und Mitarbeitern in Berührung kommen.

  • Wir beraten und unterstützen bei der Datenschutzorganisation im Betrieb/ Unternehmen
    • Implementierung, Anpassung und Begleitung des betrieblichen Datenschutzmanagements
    • Datenschutzrichtlinien (z.B. Vertraulichkeitspflichten von Beschäftigten; Verhaltensregelungen; Meldepflichten)
    • Dokumentationspflichten (z.B. Verarbeitungsverzeichnis; Löschkonzepte)
    • Technische und Organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit (TOM)
    • Informationspflichten (z.B. Datenschutzerklärungen für Websites)
    • Beschäftigtendatenschutz
    • Kundendatenschutz
    • Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (z.B. Auftragsdatenverarbeitung)
    • Präsentation des Betriebs/Unternehmens auf Social-Media-Kanälen
  • und beraten und vertreten Sie vor Behörden und Gerichten in Verletzungsfällen (z.B. Abmahnungen, Bußgeldbescheide).

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