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Unternehmensnachfolge/Unternehmensverkauf

Die gesetzliche oder testamentarischen Erbfolge wird überlagert durch das Zugewinnsausgleichrecht, Pflichtteilsrechte, gesellschaftsvertragliche Regelungen, sog. Verträgen zu Gunsten Dritter (z. B. Versicherungsverträge), schuldrechtliche Verträge und steuerliche lebzeitige Gestaltungen, auf die eine Nachfolgeregelung oder ein Verkauf abgestimmt werden müssen, um ungewollte Steuerfolgen zu vermeiden, z. B. Auflösung einer steuerlichen Betriebsaufspaltung oder Verlust der erb- und schenkungssteuerlichen Betriebsvermögenseigenschaft durch Unterschreiten der Beteiligungsgrenze bei Kapitalgesellschaften oder Verlust der Steuerbegünstigung durch Entnahmen.

Es gilt Vermögensgegenstände, schuldrechtliche Verträge sowie Verbindlichkeiten und Sicherheiten rechtzeitig so zu ordnen, d. h. einzelnen Vermögensgegenständen so zuzuordnen, Gesellschaftsverträge so zu ändern, dass der Nachlass wirtschaftlich, zivilrechtlich und steuerlich teilbar wird und ein Unternehmen handlungsfähig bleibt (Stichwort: Entstrickung).

Der Prozess ist vielschichtig und bedarf zeitlicher wie fundierter rechtlicher Vorbereitung unter Ausnutzung des gesamten zivilrechtlichen Instrumentariums unter Beachtung einkommenssteuerlicher und erbschaftsteuerlicher Rahmen. Unsere fachliche Ausrichtung und Erfahrung können Ihnen sowohl bei einer Übergabe an die nächste Generation oder auch bei einem Unternehmensverkauf Hilfe sein.

Die optimale, oftmals überlebenssichernde Vorbereitung des Unternehmens erfolgt in der Regel in der Weise, dass ein Nachfolger mit dem Unternehmen nicht auch zwingend die Unternehmensleitung übernehmen muss, sondern sich die Familie auch auf die Ebene der Gesellschafter mit Fremdgeschäftsführung zurückziehen kann oder das Unternehmen für einen Käufer interessant wäre. Käufer und/oder Fremdgeschäftsführer können auch im eigenen Management der zweiten Ebene zu finden sein.

Ebenso wichtig: Vorsorge für den Fall der vorübergehenden Verhinderung.

Hinweis:

Seit dem 17.08.2015 findet die Europäische Erbrechtsverordnung Anwendung. Danach richtet sich das anwendbare Recht einheitlich nach dem Recht des Mitgliedstaates, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Der Erblasser kann davon abweichend das Erbrecht seiner Staatsangehörigkeit nur in einer letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) wählen. Die hierfür erforderliche Form muss gewahrt werden. Die Bestimmung kann in einem Nachtrag hierzu erfolgen.

Nachfolge- und Vorsorgeplanung

Für weitere zielgerichtete Überlegungen sind zunächst Kenntnisse über die steuerlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie Gestaltungs-möglichkeiten bei größtmöglicher Flexibilität und die Vorschaltung einer Vorsorgeregelung für den unvorhersehbaren Notfall einer vorübergehenden oder dauerhaften persönlichen Einschränkung hilfreich.

Häufige Gestaltungsziele bei der Unternehmensnachfolge sind:

  • Unternehmenskontinuität,
  • Abfindung/Versorgung nicht in das Unternehmen nachfolgende Familienangehörige,
  • wirtschaftliche Absicherung beider Generationen und
  • Minimierung der Steuerbelastung.

Das Vorhaben kann gut gelingen, wenn die gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Umwandlungsrecht, Steuerrecht, Finanzierung, Besicherung) und das allgemeine Schuldrecht und Vertragsrecht zugleich als Gestaltungs-instrumentarien voll ausgenutzt werden und das Unternehmen auf einen Generationenwechsel vorbereitet wird (Auflösung von Verflechtungen – Herstellen der Übertragungs-/ Übernahmefähigkeit).

Die optimale, oftmals überlebenssichernde Vorbereitung des Unternehmens erfolgt in der Regel in der Weise, dass ein Nachfolger mit dem Unternehmen nicht auch zwingend die Unternehmensleitung übernehmen muss, sondern sich die Familie auch auf die Ebene der Gesellschafter mit Fremdgeschäftsführung zurückziehen kann oder das Unternehmen auch für einen Käufer interessant wäre. Käufer und/oder Fremdgeschäftsführer können unter dem eigenen Management der zweiten Ebene zu finden sein.

Bei rechtzeitiger und sorgfältiger Vorbereitung lassen sich meist Ergebnisse finden, die den Erwartungen an einen erfolgreichen und den Familienfrieden sichernden Generationenwechsel gerecht werden.

Unternehmensnachfolge aus der Sicht des Nachfolgers

Nachfolger werden meist innerhalb der Familie gesucht. Häufig erst sehr spät oder zu spät wird daran gedacht, einen Käufer als Nachfolger in Betracht zu ziehen. Wichtig: die Übernahme des Unternehmens muss attraktiv sein.

Unter welchen Voraussetzungen sind die Übernahme des Familienunternehmens oder der Kauf eines Unternehmens nicht nur eine Herausforderung, sondern bieten eine interessante langfristige dauerhafte Perspektive? Es müssen nicht nur die Lebensumstände stimmen.

Verliebtheit in das Produkt des Unternehmens, Verpflichtung gegenüber Familie oder der Wunsch nach Selbständigkeit, das Abgreifen von Zuschüssen sind selten geeignete Kriterien für die Entscheidung der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens.

Welche Stellung nehmen Produkt und Unternehmen am Markt ein? Welches Entwicklungs- und Marktpotential besteht? Lassen sich die Aussichten als günstig einschätzen, so steht im Entscheidungsprozess als nächster Schritt eine kritische Analyse des Unternehmens an.

Diese Fragen sind für die Übernehmer aus Familie, für einen Käufer und die Zukunft des Unternehmens gleichermaßen von essentieller Bedeutung.

Unternehmensverkauf

Übliche Ziele des Verkäufers sind:

  • Attraktiver Kaufpreis und Sicherheit der Transaktion
  • Keine oder beschränkte Nachhaftung
  • Bestand des Unternehmens sichern, Finanzierungsbasis erweitern
  • Verwirklichung persönlicher Ziele

Übliche Ziele des Käufers sind:

  • Aufbau eigener Existenz
  • Interessantes Investment mit Wertsteigerungspotential
  • Schließen strategischer Lücken, Portfolio-Abrundung

Sind Transaktionsbereitschaft und Transaktionsfähigkeit gegeben?

Mit der Vorbereitung eines Verkaufsprozesses kann man nicht früh genug beginnen. Ist die weitere Existenz des Unternehmens ohne den Unternehmer möglich? Wann wäre der optimale Verkaufszeitpunkt? Sollen Markteintritt, Personalmaßnahmen oder Konsolidierung noch vor oder nach der Transaktion erfolgen? Welche organisatorischen vorbereitenden Maßnahmen sind sinnvoll? Steuerliche Fristen?

Von Anfang an gilt es, die Risiken steuerlich und rechtlich zu erfassen und zu bewerten, um die richtige Entscheidung zu treffen, ob Verhandlungen geführt, fortgeführt oder bei gravierenden, nicht beherrschbaren und finanziell nicht eingrenzbaren Risiken abgebrochen werden.

Können Risiken minimiert werden, gilt es zu verhandeln und Vertrag und Betriebsübergang richtig zu gestalten.

Vorhandene notwendige und überflüssige Betriebsmittel, Management-, Vertrags-, Finanzierungs-/ Personalstrukturen, Risiken und Investitions-bedarf bestimmen den Übergabe-/Übernahmeweg (Transaktionsstruktur), die Bewertung und Preis sowie Finanzierungsmöglichkeit und Vertrags-inhalt, Vertragsabwicklung und ggf. Verhalten bei Vertragsstörungen.

Festlegung des Prozesses:

  • Partner
  • Ziel
    • Unabhängiger erfahrener professioneller Berater
    • Ergebnis- und Kostenoptimierung
  • Unternehmensanalyse
    • Produkte/Markt
    • Ertrags-, Liquiditätslage, Potentiale/Risiken
    • Organisation/Dokumentation
    • Rechtliche und steuerliche Verhältnisse
  • Strategie
    • Unabhängigkeit
    • Transaktionsfähigkeit
    • Finanzierungsfähigkeit
    • Unternehmensbewertung,
    • Reaktionen bei Kunden, Wettbewerbern und Mitarbeitern
    • Kaufpreisziel
    • Verkaufszeitpunkt
  • Informationsmemorandum
    • Unternehmensdarstellung
    • Käuferkreis
    • Marktpotential
  • Der eigentliche Verkaufsprozess beginnt:
    • Käuferansprache
    • Geheimhaltungsvereinbarung / LOI
    • Due Diligence
    • Verhandlung / Kaufvertrag
  • Vertrauliche Aktivitäten im Schatten des Tagesgeschäfts:
    • Vertraulichkeit sollte solange wie möglich gewahrt bleiben.
    • (Externes) Prozessmanagement implementieren.
  • Erfolgreiche Transaktion

Unternehmensnachfolge

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