- Beratung u. a. im Steuerstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Sozialversicherungsbeiträgen in Bezug auf
- Verwirklichung Straftatbestand (Täter, Mittäter)
- Verwirklichung von zivilrechtlichen, steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Haftung
- Schadensbegrenzung
- Strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht (Täter, Mittäter, Erben)
- Begleitung im Ermittlungsverfahren
- Sachverhaltsaufklärung, Beweissicherung und Vorbereitung von Beweisanträgen
- Verteidigung im Strafverfahren
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber Sozialversicherungsträgern und Steuerbehörden
Hinweis:
Im Zusammenhang mit dem Vorwurf von steuerstrafrechtlichen, insolvenzstrafrechtlichen Sachverhalten und dem Vorwurf der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen sind für die Beratung und Verteidigung die (eigene) frühzeitige zuverlässige Aufklärung der vertraglichen Sachverhalte und tatsächlichen Abläufe unerlässlich.