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Rechtliche Begleitung von Finanzierungs- und Sanierungsmaßnahmen

In der Praxis erweisen sich eine Fehlkalkulation des Finanzierungsbedarfs, die Fehleinschätzung von Markt- oder Standortentwicklungen oder strukturellen Rahmenbedingungen, unerwartete persönliche Lebenseinschnitte oder fehlendes Durchhaltevermögen zu Krisen, die sich nicht immer durch eine Anpassung der Finanzierung an veränderte Umstände lösen lassen.

Gründliche und realistische Einschätzungen, die Einplanung von Reserven, von Ansparungen für nachfolgende Investitionen und Marketingaufwendungen, die die Risikoabsicherung sind daher essentiell. Forderungen von finanzierenden Banken nach Verkürzung des Finanzierungszeitraums sollte kritisch betrachtet werden. Zu eng gestrickte Finanzierungen bergen ein hohes Stresspotential. Die Krise ist vorprogrammiert. Die Fehleinschätzung der Bank schützt das Unternehmen nicht. Die Flexibilität der nachträglichen Anpassung der Finanzierungsstruktur weisen Banken und Sparkassen in der Regel nicht auf, vielmehr folgt die Einstufung als Risikokunde mit den damit verbundenen Nachteilen (Rating, kostenintensive Sanierungsgutachten, Sanierungsbegleitung). Spätestens in dieser Phase ist nicht nur eine betriebswirtschaftliche, sondern auch eine rechtliche Begleitung unerlässlich.

Für den Weg aus der Krise gilt es, eigene Potentiale zu erkennen und zu heben und soweit sie zur Beseitigung der Krise nicht ausreichen, das Eingehen von Kooperationen mit anderen Unternehmen, der Verkauf in Betracht zu ziehen.

Empfehlung:

Der Eintritt einer Sanierungsphase in der Nähe der Insolvenz sollte vorausschauend vermieden und dem Entstehen einer Krise frühzeitig entgegengewirkt werden.

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