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Prozessvertretung

zur Abwehr unberechtigter Ansprüche und zur Geltendmachung berechtigter Ansprüche in/aus z.B.

  • Steuerlichen Streitigkeiten
  • Arbeitsrechtsstreitigkeiten
  • bankrechtlichen und versicherungsrechtliche Streitigkeiten
  • mietrechtlichen Streitigkeiten
  • liefer-, werkvertraglichen und sonstigen vertraglichen Erfüllungs-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen
  • Streitigkeiten aufgrund gekündigter oder widerrufener Vertragsverhältnisse
  • Gesellschafterstreitigkeiten
  • Erbrechtsstreitigkeiten
  • Grundstücksstreitigkeiten

in allen Instanzen und vor dem EuGH, ausgenommen zivilrechtliche Revisionsverfahren vor dem BGH.

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