zur Abwehr unberechtigter Ansprüche und zur Geltendmachung berechtigter Ansprüche in/aus z.B.
- Steuerlichen Streitigkeiten
- Arbeitsrechtsstreitigkeiten
- bankrechtlichen und versicherungsrechtliche Streitigkeiten
- mietrechtlichen Streitigkeiten
- liefer-, werkvertraglichen und sonstigen vertraglichen Erfüllungs-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen
- Streitigkeiten aufgrund gekündigter oder widerrufener Vertragsverhältnisse
- Gesellschafterstreitigkeiten
- Erbrechtsstreitigkeiten
- Grundstücksstreitigkeiten
in allen Instanzen und vor dem EuGH, ausgenommen zivilrechtliche Revisionsverfahren vor dem BGH.